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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 5 B 1973/07 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23828
LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 5 B 1973/07 AS PKH (https://dejure.org/2008,23828)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2008 - L 5 B 1973/07 AS PKH (https://dejure.org/2008,23828)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2008 - L 5 B 1973/07 AS PKH (https://dejure.org/2008,23828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einer Klage auf Gewährung von Mehrbedarf für eine Brille sowie für einen Kindersitz für das Auto; Notwendigkeit der Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 5 B 1973/07
    Denn die Regelung der §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 511 der Zivilprozessordnung (ZPO), nach der eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nicht allein auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gestützt wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Streitwert in der Hauptsache nicht 600, 00 EUR übersteigt, ist zur Überzeugung des Senats nicht über § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG dahingehend auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen, dass eine Beschwerde gegen eine ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung nur im Falle eines (bis zum 31. März 2008) 500, 00 EUR übersteigenden Beschwerdewerts (vgl. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG) statthaft ist (so aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2005 - L 8 AL 1862/05 PKH-B - LSG Niedersachen, Beschluss vom 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS - beide dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2007 - L 25 B 109/07 AS PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 217/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bagatellstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 5 B 1973/07
    Der Senat geht vielmehr im Hinblick darauf, dass die vorgenannte Auffassung im maßgeblichen Zeitraum zu einer über die in der ZPO vorgesehene Einschränkung hinausgehenden geführt hätte, und unter Berücksichtigung der Gesetzgebungshistorie des 6. SGG-Änderungsgesetzes davon aus, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen derartigen Beschwerdeausschluss besteht (so mit ausführlicherer Begründung: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - L 13 AS 4100/06 PKH-B - und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - L 10 B 217/07 AS PKH -, beide dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; vgl. auch Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 73a Rn. 12b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 5 AS 610/10

    Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit der Beschwerde; Maßgeblichkeit des

    Der Senat teilt die vom 20. Senat dieses Gerichts vertretene Auffassung, der zufolge die Beschwerde gemäß §§ 73 a Abs. 1 Satz 1, 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Nichterreichen des Beschwerdewerts nicht statthaft sein soll (Beschluss vom 17. September 2009, L 20 B 2247/08 AS PKH, zitiert nach juris), weiterhin nicht (vgl. den Beschluss des Senats vom 24. April 2008, L 5 B 1973/07 AS PKH; vgl. ebenso die Beschlüsse des 19. Senats dieses Gerichts vom 31. März 2010, L 19 AS 829/09 B PKH, und des 25. Senats dieses Gerichts vom 12. März 2010, L 25 B 1612/08 AS, sowie den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 6. Mai 2010, L 7 AS 5876/09 B, jeweils m.w.N., alle zitiert nach juris).
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